Zweck

Der Sportclub Axpo möchte Kontakte zwischen den Mitarbeitern ermöglichen, wel­che über den Arbeitsbereich hinausgehen. Vielleicht bestehen gemeinsame Interessen im sportlichen Bereich oder man schätzt die ungezwungene Gesellschaft. Dies soll im Kreise der Sportclubmitglieder möglich sein. Der Sportclub kann, dank einem gros­sen Beitrag der Axpo AG, alle gängigen Sportarten, zu konkurrenzlosen Bedingungen an­bieten. Ein abwechslungsreiches Jahresprogramm, welches gleich anschliessend vor­gestellt wird, ist die Basis davon.

Die Sportanlage Stüdelihau, mit einem Fussballplatz und zwei Tennisplätzen, sowie der Kraftraum innerhalb des Clubhauses, laden zu sportlichen Aktivitäten ein. Der bestens ausgerüstete Partyraum im Clubhaus bietet für 70 Personen Platz und kann von allen Axpo-Angestellten gemietet werden. In diesen Räumen finden auch die alljährlichen gesellschaftlichen Anlässe, wie u. a. der Chlaushock, die Jass-Meisterschaft oder das Sommernachtsfest statt. Die jährliche Clubmeisterschaft bringt Spannung ins Programm und auch Passivmitglieder können sich am Punkte sammeln beteiligen.

Es würde uns ausserordentlich freuen, Sie als Aktiv- oder Passivmitglied in unserem Sportclub begrüssen zu dürfen. Der Jahresbeitrag ist immer noch wie vor über 35 Jahren bei Fr.12.- und wird direkt mit dem Gehalt verrechnet. Die Lehrlinge sind gratis, müssen sich aber auch anmelden, sofern sie dabei sein wollen. Wir haben zur­zeit etwas über 550 Mitglieder und zusätzlich knapp 100 Angehörige Tennisspieler.

Statuten

Art. 6
Statutenrevision

Ziff. 1 Statutenänderungen können nur an einer GV mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmen beschlossen werden.

Generalversammlung

Der Generalversammlung stehen folgende, unübertragbare Befugnisse zu:

a) die Festsetzung und Änderung der Statuten
b) die Wahl und Abberufung des Vorstandes, des Präsidenten und der Kontrollstelle,
c) die Abnahme der Jahresrechnung und der Bilanz,
d) die Entlastung des Vorstandes,
e) die Festsetzung des Jahresbeiträge,
f) Behandlung von Anträgen und Beschwerden,
g) Verschiedenes.

Die ordentliche GV ist jährlich innert 3 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres an einem durch den Vorstand zu bestimmenden Orte abzuhalten. Die ausserordentliche GV findet statt, wenn

* der Vorstand eine solche einberuft,
* 1/5 der Mitglieder unter schriftlicher Angabe der Gründe eine solche verlangt.

Die Einberufung zur GV erfolgt unter Angabe der Traktanden mindestens 2 Wochen vorher durch schriftliche Bekanntgabe an den betriebsinternen Anschlagbrettern. Die Mitglieder werden schriftlich oder per E-Mail benachrichtigt. Eventuelle Anträge sind 10 Tage vor der GV dem Vorstand schriftlich zu unterbreiten.

Jede ordnungsgemäss einberufene Versammlung ist im Prinzip beschlussfähig. Gegen Beschlüsse, die von weniger als 1/3 aller eingeschriebenen Mitglieder gefasst werden, kann schriftlich und innerhalb 3 Wochen nach der GV rekurriert werden. Ein derartiger Wiederwägungsantrag muss von 1/5 aller eingeschriebenen Mit-glieder unterstützt werden. Bei Wahlen und Abstimmungen ent-scheidet das absolute Mehr der anwesenden Mitglieder. In einem zweiten Wahlgang entscheidet das relative Mehr. Im Falle von Stimmengleichheit gilt der Stichentscheid des Präsidenten. Abstimmungen und Wahlen finden offen statt, es sei denn, 1/3 der anwesenden Mitglieder verlange die geheime Durchführung. Der Präsident führt den Vorsitz, der Aktuar das Protokoll. Das Protokoll ist vom Präsidenten und vom Aktuar zu unterzeichnen. Alle Beschlüsse sind im Protokoll aufzunehmen.